"Aus" fürs öffentliche Saufen
Wenn nun jemand mit einer Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann er bei der BH angezeigt werden – von jedermann
Am Bier hängen, öffentlich am Doppler zuzeln: Damit könnte es auf den gewissen Plätzen _bald vorbei sein, immer häufiger wird in österreichischen Gemeinden laut über Alkoholverbote auf besonderen öffentlichen Plätzen nachgedacht.
Wien – Jugendliche in den USA kennen es: Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist in vielen US-Bundesstaaten verboten, trinkende Jugendliche werden streng bestraft. Die Pioneer Press aus Glenview _(Illinois) veröffentlichte kürzlich Namen und vollständige Adressen solcher "Straftäter". In Österreich werden solche Verbote zuletzt häufiger diskutiert, entscheiden müssen die jeweiligen Gemeindeverantwortlichen.
Polizeistrafgesetz soll neue Möglichkeiten schaffen
Gemeinden können durch "ortspolizeiliche Verordnungen" unter anderem den Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen limitieren. Die Kontrolle muss aber von den Gemeinden selbst durchgeführt werden, die Polizei allein hat keine Handhabe. Im NÖ Landtag will die SPÖ mit dem Polizeistrafgesetz neue Möglichkeiten schaffen. Grundsätzlich gilt für die Gemeinden: Sollte es "Missstände" geben, die das "Gemeinschaftsleben" stören, kann die Kommune diese zur "Verwaltungsübertretung" erklären.
Platz mit Alkoholverbot
Wenn nun jemand mit einer Dose Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann er bei der BH angezeigt werden – von jedermann. Die Polizei kann nichts weiter tun, wenn es dazu kein entsprechendes Landesgesetz gibt.
Verordnung in Reutte
In Reutte (Tirol) ist eine solche Verordnung seit Juni in Kraft. Bürgermeister Helmut Wiesenegg sieht "wesentliche Verbesserungen" durch regelmäßige Kontrollen und Gespräche mit den Jugendlichen durch Vertreter des Jugendzentrums. Zu Anzeigen ist es noch nicht gekommen. In Salzburg bereitet der Landtag vor, die "Anstandsverletzung" im Landesgesetz zu konkretisieren. Damit könne "eindeutiger gegen jene, die Alkohol trinken und dann Leute anpöbeln" vorgegangen werden, sagt Paul Sieberer vom Landesverfassungsdienst. Anlass zur Initiative sind vor allem die Probleme auf der Lokalmeile am Rudolfskai in der Stadt Salzburg. Es drohen Strafen bis zu 500 Euro.
Wien, Tirol und Vorarlberg ohne landesweites Gesetz
In Kärnten und Oberösterreich ist nicht an derartige Gesetzesinitiativen gedacht. Vergangenes Jahr gab es in der Steiermark bereits den Versuch, die Polizei in das Landessicherheitsgesetz einzubinden, man sei aber "am Innenministerium gescheitert", so ein Sprecher des Landtagsklubs. In Wien, Tirol und Vorarlberg gibt es kein landesweites Gesetz. Aus dem Büro des burgenländischen Gesundheitslandesrates Peter Rezar heißt es, dass die landesweit einzige Verordnung in Oberpullendorf "beobachtet und evaluiert" werde. Sollte sie den "gewünschten Erfolg" haben, wird entschieden, ob das Verbot erweitert wird. (APA)
was für eine schaas idee, das gibt hoffentlich öffentliche proteste!!
Am Bier hängen, öffentlich am Doppler zuzeln: Damit könnte es auf den gewissen Plätzen _bald vorbei sein, immer häufiger wird in österreichischen Gemeinden laut über Alkoholverbote auf besonderen öffentlichen Plätzen nachgedacht.
Wien – Jugendliche in den USA kennen es: Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist in vielen US-Bundesstaaten verboten, trinkende Jugendliche werden streng bestraft. Die Pioneer Press aus Glenview _(Illinois) veröffentlichte kürzlich Namen und vollständige Adressen solcher "Straftäter". In Österreich werden solche Verbote zuletzt häufiger diskutiert, entscheiden müssen die jeweiligen Gemeindeverantwortlichen.
Polizeistrafgesetz soll neue Möglichkeiten schaffen
Gemeinden können durch "ortspolizeiliche Verordnungen" unter anderem den Alkoholgenuss auf öffentlichen Plätzen limitieren. Die Kontrolle muss aber von den Gemeinden selbst durchgeführt werden, die Polizei allein hat keine Handhabe. Im NÖ Landtag will die SPÖ mit dem Polizeistrafgesetz neue Möglichkeiten schaffen. Grundsätzlich gilt für die Gemeinden: Sollte es "Missstände" geben, die das "Gemeinschaftsleben" stören, kann die Kommune diese zur "Verwaltungsübertretung" erklären.
Platz mit Alkoholverbot
Wenn nun jemand mit einer Dose Bier auf einem Platz mit Alkoholverbot erwischt wird, kann er bei der BH angezeigt werden – von jedermann. Die Polizei kann nichts weiter tun, wenn es dazu kein entsprechendes Landesgesetz gibt.
Verordnung in Reutte
In Reutte (Tirol) ist eine solche Verordnung seit Juni in Kraft. Bürgermeister Helmut Wiesenegg sieht "wesentliche Verbesserungen" durch regelmäßige Kontrollen und Gespräche mit den Jugendlichen durch Vertreter des Jugendzentrums. Zu Anzeigen ist es noch nicht gekommen. In Salzburg bereitet der Landtag vor, die "Anstandsverletzung" im Landesgesetz zu konkretisieren. Damit könne "eindeutiger gegen jene, die Alkohol trinken und dann Leute anpöbeln" vorgegangen werden, sagt Paul Sieberer vom Landesverfassungsdienst. Anlass zur Initiative sind vor allem die Probleme auf der Lokalmeile am Rudolfskai in der Stadt Salzburg. Es drohen Strafen bis zu 500 Euro.
Wien, Tirol und Vorarlberg ohne landesweites Gesetz
In Kärnten und Oberösterreich ist nicht an derartige Gesetzesinitiativen gedacht. Vergangenes Jahr gab es in der Steiermark bereits den Versuch, die Polizei in das Landessicherheitsgesetz einzubinden, man sei aber "am Innenministerium gescheitert", so ein Sprecher des Landtagsklubs. In Wien, Tirol und Vorarlberg gibt es kein landesweites Gesetz. Aus dem Büro des burgenländischen Gesundheitslandesrates Peter Rezar heißt es, dass die landesweit einzige Verordnung in Oberpullendorf "beobachtet und evaluiert" werde. Sollte sie den "gewünschten Erfolg" haben, wird entschieden, ob das Verbot erweitert wird. (APA)
was für eine schaas idee, das gibt hoffentlich öffentliche proteste!!
klasu - 12. Okt, 11:02
Baetschman - 12. Okt, 14:41
Schweinerei
Ich komme zwar aus D-Land, muss aber sage, dass solche Vorstösse allgemein abzulehnen sind. Amerikanische Zustände sind meines Erachtens weder in Österreich noch in D-Land von Nöten.
Wie sieht das dann bei Stadt- und Strassenfesten aus? Muss man dann immer eine teure Sondergenehmigung bei der Stadt/Amt einholen? Was dann sicherlich die Preise wieder nach oben treiben wird und dem Staat noch mehr Kontrolle über die Bevölkerung und seine Treffpunkte garantiert.
Wie sieht das dann bei Stadt- und Strassenfesten aus? Muss man dann immer eine teure Sondergenehmigung bei der Stadt/Amt einholen? Was dann sicherlich die Preise wieder nach oben treiben wird und dem Staat noch mehr Kontrolle über die Bevölkerung und seine Treffpunkte garantiert.
klasu - 13. Okt, 14:07
was die trinkkultur betrifft...
...sind die ösis und die germanen doch ähnlicher, als beiden lieb ist...aber wie heißt´s so schön , durch´s saufen kommen die leute zsamm...in jeder hinsicht würde ich meinen...
prost aus wien Mr.Baetschman
prost aus wien Mr.Baetschman
Im Alkoholiker-Land #1
dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen....