na das kann was werden!!!!
Kontrolleure dürfen Schwarzfahrer anhalten
Urteil des Obersten Gerichtshofs beruft sich auf "privates Selbsthilferecht"
Wer ohne Ticket mit den Öffis fährt, muss sich in Zukunft wohl oder übel den "Schwarzkapplern" stellen. Kontrolleure dürfen Schwarzfahrer nämlich doch anhalten - kurzfristig um die Identität der Zahlungsunwilligen festzustellen. Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichtes Linz korrigiert, berichtet "Die Presse".
Das Höchstgericht berief sich auf das "private Selbsthilferecht" nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und stellte damit die Autorität der Kontrolleure wieder her, so das Blatt. Die Regelung diene dazu, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, wenn behördliche Hilfe zu spät komme. Dabei dürfe angemessene Gewalt eingesetzt werden.
Die Begründung: Bei Schwarzfahrern gehe es um den Fahrpreis und eine Strafe nach den Beförderungsbedingungen. Das kurzfristige Anhalten zur Identitätsfeststellung durch die Polizei ist laut OGH daher als "angemessen" zu qualifizieren.
Fluchtversuch
Vorangegangen war dieser Entscheidung einer Begegnung zwischen einem Schwarzfahrer und einem Kontrolleur in Linz. Der ertappte Fahrgast versuchte nach dem Aussteigen aus einer Straßenbahn zu flüchten. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Männern sowie zwei Mitarbeiterinnen eines privaten Sicherheitsdienstes, die den Kontrolleur begleiteten. Die Bilanz: Ein Hörsturz, geprellte Knochen und ein gezerrter Mittelfinger.
Der Schwarzfahrer wurde zunächst in erster Instanz vom Landesgericht Linz wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt. Das Oberlandesgericht urteilte im Februar anders: Der Kontrolleur und seine Begleiterinnen hatten kein Recht den Schwarzfahrer anzuhalten. (APA)
Urteil des Obersten Gerichtshofs beruft sich auf "privates Selbsthilferecht"
Wer ohne Ticket mit den Öffis fährt, muss sich in Zukunft wohl oder übel den "Schwarzkapplern" stellen. Kontrolleure dürfen Schwarzfahrer nämlich doch anhalten - kurzfristig um die Identität der Zahlungsunwilligen festzustellen. Diese Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des Oberlandesgerichtes Linz korrigiert, berichtet "Die Presse".
Das Höchstgericht berief sich auf das "private Selbsthilferecht" nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und stellte damit die Autorität der Kontrolleure wieder her, so das Blatt. Die Regelung diene dazu, zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, wenn behördliche Hilfe zu spät komme. Dabei dürfe angemessene Gewalt eingesetzt werden.
Die Begründung: Bei Schwarzfahrern gehe es um den Fahrpreis und eine Strafe nach den Beförderungsbedingungen. Das kurzfristige Anhalten zur Identitätsfeststellung durch die Polizei ist laut OGH daher als "angemessen" zu qualifizieren.
Fluchtversuch
Vorangegangen war dieser Entscheidung einer Begegnung zwischen einem Schwarzfahrer und einem Kontrolleur in Linz. Der ertappte Fahrgast versuchte nach dem Aussteigen aus einer Straßenbahn zu flüchten. Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Männern sowie zwei Mitarbeiterinnen eines privaten Sicherheitsdienstes, die den Kontrolleur begleiteten. Die Bilanz: Ein Hörsturz, geprellte Knochen und ein gezerrter Mittelfinger.
Der Schwarzfahrer wurde zunächst in erster Instanz vom Landesgericht Linz wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt. Das Oberlandesgericht urteilte im Februar anders: Der Kontrolleur und seine Begleiterinnen hatten kein Recht den Schwarzfahrer anzuhalten. (APA)
klasu - 23. Okt, 14:59
sehr super...
bin gespannt, wie das erste urteil nach einer schweren körperverletzung ausfallen wird...
eskalation ist vorprogrammiert!!!
Bitte Burschen...
Also gibt es ein "angemessenes" Echo inklusive Schreierei und Psychoattacke.
aufgrund meiner jahreskarte...
einzig die szenarien, die sich aufgrund mangelnder hirnmasse und überschäumendem aggressionspotential zwischen dem auszuführenden und dem "zu mahnenden" objekten abspielen werden, find ich ein wenig bedenklich.
das wird eine klageflut beider seiten geben...
und dass du da sicher deine helle freude hast, hab ich mir fast schon gedacht...kann mir das schon lebhaft vorstellen, wie so ein kleiner blader wastl dir versucht zu "erklären" warum er jetzt was wie macht...mit anderen worten, wie er versucht an dir seine eben erworbenen rechte zu exekutieren...ein bild für götter!!!!
er:"aber laut OGH därf i sie jetza quasi festhoidn, oiso kummans, mia wortn jetza auf di hää und wehe du spurst ned oda rennst davo, gö burschal, ned mit mia..."
uiuiui da Klasu...
Ich kann einfach nicht verstehen, wie man einen Job ausüben kann, dessen Aufgabe darin besteht seine Mitbürger aufgrund von Verwaltungsübertretungen zu bestrafen. Für mich sind solche Menschen per se Arschlöcher!
da find ich die deutschen
ich frage mich...
stell sie mir ungefähr so vor:
sie sind rückgradlos, unterbelichtet, schüchtern und haben keine freunde? sie haben freude am ärger ihrer mitmenschen? sie sind gerne in wien an der frischen luft unterwegs? sie wollen endlich willkürliche macht ausüben?
dann haben wir genau das richtige für sie?
kommen sie zu uns und werden sie ein arschloch erster prägung mit fast exekutiv rechten, quasi hilfs sheriff unserer so geliebten polizei...
na da gibts keine jobbeschreibung
qualifikation hast wird dir angeboten ob du nicht gern
berufsarschloch werden willst.
Na bei die wiener linien musst angeblich lange dort arbeiten
um in den genuss dieses traumjobs zu kommen.